Jens Ferner

Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und seit 10 Jahren auf das Strafrecht festgelegt. Er ist Autor in einem StPO-Kommentar und zwei Fachzeitschriften sowie Dozent zum Strafprozessrecht. Überdies verfügt er über fundierte technische Kenntnisse im Bereich Softwareentwicklung und Cybersecurity.